Unser Zenkloster ist offiziell gemeldet als
Zenkloster Liebenau gemeinnützige
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Zweck der Gesellschaft ist, Menschen durch
Unterrichtung die Ziele und spirituellen Ansätze
von Buddhismus und Zen-Buddhismus zugänglich zu
machen.
Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch
Unterhaltung eines Zenklosters in Liebenau, in
dem regelmäßig und öffentlich Seminare zur
Einführung in Buddhismus und Zen-Buddhismus
angeboten und abgehalten werden und in dem
interessierte Menschen während kürzerer oder
längerer Aufenthalte die buddhistische
Grundeinstellung und das Leben in buddhistischer
Weise unter fachkundiger Anleitung erlernen und
vertiefen können und ihre Einstellung zu
Toleranz und Umweltbewusstsein nachhaltig
entwickeln können
Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
Nun zu den Kosten und Gebühren, die wir hier
nicht zur persönliche Bereicherung erbitten,
sondern sie dienen als Gaben
zum Erhalt und zur
Versorgung des Klosters.
Ebenso geben Sie mit Ihrer
Hilfe auch anderen
Menschen, die nicht ganz so
stark sind, um ihr Leben außerhalb wirklich
meistern zu können, die
Möglichkeit, mit uns allen zusammen
durch das
Leben hier im Kloster
Kraft und Zuversicht zu sammeln..
Grundsätzlich sollten Aufenthalte in einem
ZEN-Kloster kostenlos sein.
Und deshalb sind Aufenthalte für Mitglieder
dieses Klosters auch völlig kostenfrei,
ob für einige Tage oder für mehrere Jahre.
Ursprünglich haben wir auch
anfangs nach der Gründung des Kloster in dieser
Einstellung jeden Menschen kostenlos und
jederzeit aufgenommen.
Damit haben wir jedoch sehr, sehr schlechte
Erfahrungen gemacht. Welche Erfahrungen das
waren, können Sie ganz leicht beim Durchlesen
unserer danach aufgestellten Bedingungen
herausfinden. Jede einzelne diese aufgeführten
Punkte wurde nach solchen entsprechenden
Erfahrungen den Bedingungen hinzugefügt.
Bedingungen
Und aufgrund dieser Erfahrung haben wir auch
Seminarkosten eingeführt, weil ein
"Neuankömmling" für unsern Klosteralltag und für
jedes hier wohnende Klostermitglied schon eine
gewisse Belastung darstellt.
Mit diesen Seminargebühren werden wir für
unseren Aufwand in Dankbarkeit entschädigt, und
der Neuankömmling muss
kein Schuldgefühl bekommen, sondern hat die
Möglichkeit, Freude dabei zu empfinden, mit
seiner finanziellen Unterstützung den Bestand
dieses Kloster zu erhalten.
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Seminargebühren
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Seminare: |
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Termine finden Sie im
Terminkalender |
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japanisches Wochenende
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7
Seminare
von März bis September
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für alle Seminare jeweils
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425,00
EURO pro Person
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Verlängerungen nach dem
Seminar sind in Absprache
möglich und kosten
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60,00 EURO pro
Tag |
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Mit Überweisung dieser
Seminargebühr werden Sie in
unser Kloster
eingeführt,
was Sie berechtigt, an dem
von Ihnen ausgewählten
Seminar teilzunehmen und
sich in das Klosterleben
einweisen zu lassen.
In dieser Pauschale sind
natürlich die täglichen
Meditationsübungen und die
Teilnahme an unserem Leben
im ZEN-Kloster hier in
Liebenau enthalten.
Alle zusätzlichen Angebote,
wie TAI CHI, Informationen
über japanische
Gartengestaltung,
Bonsai-Gestaltung und
-Pflege, Einführung in die
Teezeremonie und das Leben
in ZEN-Klöstern in Japan,
sind freiwillig und auch im
Seminarpreis enthalten.
Unterbringung:
Als Klostermitglied
leben Sie kostenfrei mit uns
in den Räumlichkeiten des
Klosters in Einzelzimmern
mit eigenem Bad oder
in Doppelzimmern
mit eigenem
Bad (Paare) und
nehmen zusammen mit uns an
unseren Mahlzeiten teil.
Nach dem ersten
Einweisungsseminar können
Sie sich
nach einem Gespräch mit uns
entscheiden, ob Sie
den Aufenthalt im Anschluss
an das Seminar verlängern
oder auch später einen
längeren Aufenthalt
nachholen möchten.
Dabei können Verlängerungen
von einem Tag bis zu Monaten
gebucht werden.
Da
aber Abreisen an
Sonntagen nicht möglich
sind, kann eine kurzfristige
Verlängerung höchstens bis
zum folgenden Samstag,
also nur 6
Tage,
gebucht
werden.
Bei
Verlängerungs-Buchungen
von mehr als 7 Tagen können
auch Sonntage mitgebucht
werden.
z. B.: nach
Seminar
Montag
bis Abreise Donnerstag in
der darauffolgenden Woche.
Konnten wir
uns im Gespräch nach dem
Einführungsseminar auf
einen längeren Aufenthalt in
unserem Kloster
einigen,
müssen Sie aber etwas
intensiver eingewiesen
werden.
Für diese weitere Einweisung
für die Dauer von
ca. 7
Tagen berechnen wir nochmals
eine Seminargebühr.(siehe
oben)
Danach sind jegliche
weitere Aufenthalte für Sie
als Vollmitglied unseres
Zenklosters kostenfrei.
Anmeldung
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Klosteraufenthalte. |
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nach Vereinbarung |
Ein Klosteraufenthalt
muss mit
einem
Einweisungsseminar wie das
"japanische Wochenende"
beginnen.
Gesamtkosten
für einen kurzfristigen
Aufenthalt
von bis zu 9 Tagen
Einweisungsseminar
"japanisches
Wochenende"
3 Tage Freitag bis Sonntag
Kosten hierfür siehe oben
425,00 EURO.
Verlängerungen in Absprache
mit uns sind möglich von
Montag bis Samstag darauf
und kosten 60,00 EURO
pro Person und Tag
Verlängerungen nur bis
Samstag möglich.
Sie werden untergebracht in
Einzelzimmern
mit eigenem Bad und /oder
in Doppelzimmern (Paare)
mit eigenem Bad
fGesamtkosten
für einen längerfristigen
Aufenthalt
von mehr als 10 Tagen
845,00 EURO maximal
Die Kosten berechnen sich
wie folgt:
Einweisungsseminar
"japanisches
Wochenende"
3 Tage
Kosten hierfür siehe oben
425,00 EURO.
plus
Verlängerungs-Einweisungsseminar
mehr als 7 Tage 60,00
EURO pro Person und
Tag
aber nur für
die ersten 7 Tage
kostenpflichtig also
maximal 7
Tage 420,00 EURO
danach ist
jeglicher Aufenthalt
kostenfrei.
Sie werden untergebracht in
Einzelzimmern
mit eigenem Bad und /oder
in Doppelzimmern (Paare)
mit eigenem Bad
Anmeldung
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Zahlungsbedingungen
Sämtliche
aufgeführten Kosten
sind reine Seminarkosten.
Für Übernachtungen oder
Mahlzeiten und Getränke
werden keine Kosten erhoben.
Außer für die An- u.
Abreise fallen
von unserer
Seite keine weiteren Kosten
an.
Alle Preise
sind Netto-Preise.
MWST fällt nicht an, da wir
eine gemeinnützige
Gesellschaft sind.
An- und Abreisen sind an
Sonntagen nicht möglich.
Bitte buchen
Sie Ihren Aufenthalt
so , dass Sie nicht an einem
Sonntag anreisen oder an
einem Sonntag abreisen.
In Deutschland gibt es keine
Versicherungsgesellschaft,
die Mitglieder eines
Klosters krankenversichert.
Sie müssen, wenn Sie nicht
als Student oder über Ihre
Eltern abgesichert sind,
sich selbst versichern. Das
kostet unseres Wissens ca.
180,00 EURO monatlich
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Wir
bezeichnen die ersten 7 Tage
als
Seminar zur Einweisung zu
einem längeren
Klosteraufenthalt.
Diesem Seminar
muss
jedoch ein
Einweisungsseminar wie das
"japanische Wochenende"
vorausgegangen sein.
Ein kurzer
oder
langer
Aufenthalt
ohne vorheriges
Einführungsseminar ist nicht
möglich.
Da Sie
dann im Kloster integriert
sind, und wir uns nicht mehr
so intensiv wie am Anfang um
Sie kümmern müssen, sind
dann prinzipiell alle
weiteren Aufenthalte nach
der ersten Einführungswoche
kostenlos, unabhängig wie
lange diese dauern.
Das gilt auch für spätere
Besuche, die dann auch
kostenlos sein werden,
jedoch nur außerhalb von
Seminaren.
Eine Teilnahme an weiteren
Seminaren müssen wir in
Rechnung stellen
Aber auch hier, wie in
allen anderen Fällen, müssen
wir uns das Recht
vorbehalten, jederzeit Ihren
Aufenthalt abbrechen zu
dürfen, aus welchen Gründen
auch immer.
Das kann
hauptsächlich dann
geschehen, wenn während
eines längeren Aufenthaltes
ein in dieser Zeit
stattfindendes Seminar,
unabhängig welcher Art, voll
ausgebucht ist und wir keine
Zimmer/Betten für Dauergäste
frei haben. Wir bitten dafür
um Verständnis, da der
Bestand unseres Klosters
allein über diese Seminare
finanziert wird. Werden nach
einem Seminar Plätze wieder
frei, können auch dadurch
unterbrochene Aufenthalte
weiter fortgeführt werden.
Über die Wintermonate ist
unser Kloster geschlossen.
Auch
Daueraufenthalte müssen
abgebrochen und können erst
im folgenden Jahr
fortgesetzt werden
Anmeldung
|
Seminare über japanische
Gartengestaltung
Zusätzlich bieten wir auch
spezielle Seminare an für
Liebhaber japanischer
Gartenkunst.
Diese Seminare bieten auch
Gärtnern und
Gartenarchitekten die
Möglichkeit, sich über die
japanische Gartenkunst zu
informieren und danach auch
in einem länger dauernden
Praktikum das Gestalten
japanischer Gärten zu
erlernen.
Auch Privatpersonen können
in diesen Gartenseminaren
lernen, Ihren eigenen
Japangarten selbst zu
gestalten.
mehr Informationen zu den
Seminaren und
einige Seminarergebnisse
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Gartenseminare
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Termine finden Sie im
Terminkalender
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japanische Gartengestaltung
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Termine im Terminkalender |
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625,00
EURO pro Person |
Die
aufgeführten Kosten
sind reine Seminarkosten.
Für Übernachtungen oder
Mahlzeiten und Getränke
werden keine Kosten erhoben.
Außer für die An- u.
Abreise fallen
von unserer
Seite keine weiteren Kosten
an.
Alle Preise
sind Netto-Preise.
MWST fällt nicht an, da wir
eine gemeinnützige
Gesellschaft sind.
Sie werden untergebracht in
Einzelzimmern
mit eigenem Bad und /oder
in Doppelzimmern (Paare)
mit eigenem Bad
Anmeldung
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Erholungsaufenthalt im
Klosterseminar
ein
kurzfristiger Aufenthalt im
Kloster im Sinne von mal
wieder zur Ruhe kommen,
einige Tage mal ausspannen,
In Ruhe eine Doktorarbeit
oder ein Buch fertig
schreiben, ist möglich.
Jedoch unterliegt ein
solcher Erholungsaufenthalt
anderen Bedingungen, als ein
Klosteraufenthalt als
aktiver Teilnehmer an
unserem Klosterleben:
mehr über einen solchen
Aufenthalt:
Bedingungen
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Erholungsaufenthalt
im Klosterseminar
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Minimum-Aufenthalt 4 Tage
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420,00 EURO
pro Person |
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danach
Verlängerungen
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90,00
EURO pro Tag u.
Person
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Minimumaufenthalt hier
sind 4 Tage (3
Übernachtungen). Anreise-
und Abreisetag zählen als
volle Tage.
Also 420,00
EURO sind Fixkosten
für das
Seminar und müssen im
Voraus gezahlt werden.
Danach kostet jeder weitere
Seminar-Aufenthalt 90,00
EURO pro Tag und pro Person.
Übernachtungen im
Kloster und Essen und
Trinken sind kostenfrei.
Sie müssen nur noch für die
An- und Abreise aufkommen.
Alle Preise
sind Netto-Preise.
MWST fällt nicht an, da wir
eine gemeinnützige
Gesellschaft sind.
Sie werden untergebracht in
Einzelzimmern
mit eigenem Bad und /oder
in Doppelzimmern (Paare)
mit eigenem Bad
Bei Buchungen von mehr als
7 Tagen können auch Sonntage
mitgebucht werden.
z. B.: Anreise Mittwoch bis
Abreise Donnerstag in der
darauffolgenden Woche.
An- und Abreisen sind an
Sonntagen nicht möglich.
Bitte buchen
Sie Ihren Aufenthalt
so , dass Sie nicht an einem
Sonntag anreisen oder an
einem Sonntag abreisen.
Anmeldung
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Zahlungsbedingungen:
Unser Kloster
ist offiziell als eine gemeinnützige
Gesellschaft angemeldet und deswegen fällt bei
den Seminargebühren keine MWST an.
Die Preise für
alle Seminare sind reine Gebühren für die
Hauptseminare.
Für sonstige,
aufgeführten Unterrichtungen, Übernachtungen in
den Räumlichkeiten des Schlosses, Essen und
Getränke werden keine Kosten berechnet.
Sie werden wie
Freunde im Schloß angesehen und auch so
behandelt.
Sie werden untergebracht in Einzelzimmern
mit eigenem Bad und /oder in
Doppelzimmern (Paare) mit
eigenem Bad
Die Gebühren
müssen vor Beginn und Anreise im Voraus
entrichtet worden sein.
Wir können Ihnen
für alle Seminare eine
Quittung für Ihre Kosten
und Bescheinigung für Ihre
Teilnahme ausstellen, damit Sie diese bei
Ihrer Krankenkasse einreichen oder
in Ihrer
Jahressteuererklärung geltend machen können als
Gesundheits-Ausgaben in Form eines Ruhe-
und Entspannungs-Seminars als
Burn-out-Prophylaxe oder
Fortbildungs-Ausgaben.
Aus
organisatorischen Gründen kann eine Anmeldung
zwar vorgemerkt jedoch ohne Eingang der Gebühren
auf unserem Konto nicht fest gebucht werden.
Die Reservierung einer Teilnahme richtet sich
auch nach dem Zeitpunkt der Zahlungseingänge der
Seminargebühren
Es liegen immer etliche Anfragen vor, und wir
weisen darauf hin, dass die jeweiligen
Teilnehmerzahlen beschränkt sind. Melden sich
mehr als die beschränkte Teilnehmerzahl an, so
werden die Teilnehmer nach dem Zeitpunkt ihres
Überweisungseinganges ausgewählt.
Haben Sie eine Seminargebühr für ein
vorgemerktes Seminar eingezahlt und dieses
Seminar wurde zwischenzeitlich ausgebucht, so
haben wir die Möglichkeit, Sie auf eine
Warteliste zu setzen und Sie rücken nach, wenn
ein anderer Teilnehmer seine Teilnahme
storniert. Geht das nicht, so können Sie nach
Absprache ganz einfach die Teilnahme an einem
der nächsten Seminare tauschen, in denen noch
Plätze frei sind.
Ist ein Tausch ausgeschlossen, so wird Ihnen die
eingezahlte Gebühr wieder in voller Höhe zurück
überwiesen.
Stornieren
Sie vorzeitig Ihre Teilnahme,
werden Ihnen lediglich die halben Kursgebühren
zurück erstattet. Die Hälfte der Kursgebühr wird
als Ersatz für verlorene Einnahmen und als
Honorar für Buchungs- und andere Aufwendungen
und als Klosterspende einbehalten.
Stornieren Sie, aus
welchem Grund auch immer, so
kurzfristig vor einem Seminar, dass wir keine
Möglichkeit mehr haben, Ihren nun frei
gewordenen Platz durch einen weiteren
Interessenten zu besetzen, werden keine
Gebühren, auch nicht anteilig, zurückerstattet.
Ebenso werden Ihnen Ihre Seminargebühren
nicht erstattet, wenn Sie im Kloster erscheinen
und abgewiesen werden, weil Sie keinen Nachweis
einer kompletten Corona-Impfung oder einer
überstandenen Infektion vorlegen können, obwohl
Sie zuvor bei der Anmeldung diese
Nachweisfähigkeit versichert haben.
Eine Verschiebung Ihrer Buchung auf einen
anderen Termin kann unter bestimmten Umständen
kulanter Weise gegen eine Umbuchungsgebühr von
100,00 EURO noch möglich werden. Die Umbuchung
im neuen Termin kann jedoch nur vorgemerkt
werden, aber nicht fest gebucht. Sollte das
Seminar bis zum Beginn noch durch andere
Interessenten ausgebucht sein, muss die
Umbuchung wiederum auf einen anderen Termin
verschoben werden. Und zwar so lange bis ein
Seminar durch Unterbuchung freie Plätze offen
lässt.
Erscheinen Sie nicht zum einem gebuchten Seminar
(ohne vorherige Stornierung) oder verlassen
Sie das Seminar vorzeitig, aus welchem Grund
auch immer, werden keine Gebühren, auch nicht
anteilig, zurückerstattet.
Ein Geschenkgutschein kann nicht
gegen Rückzahlung der Seminargebühr
zurückgegeben werden,
wenn eine beschenkte Person nicht zum
vorgesehenen Seminar erscheint.
Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen
und auch die Kosten jederzeit ändern zu können.
Schon gebuchte und bezahlte Aufenthalte behalten
die Bedingungen, wie sie zum Zeitpunkt der
Buchung vorgelegen sind, auch wenn sich danach
Änderungen ergeben sollten.
SPENDEN
Selbstverständlich nehmen wir von Menschen, die
sich das gut leisten können, gerne Spenden in
jeglicher Höhe an, also freiwillige Hilfen, die
dazu dienen, das Kloster zu unterhalten und
anderen Menschen, die keinerlei Seminargebühren
bezahlen können, dennoch einen Aufenthalt zu
ermöglichen. Spendenbescheinigungen können
ausgestellt werden.
Unsere Kloster ist nicht
sehr groß, aber dennoch ist sein Unterhalt mit
ständigen Kosten verbunden. Natürlich können wir einen
guten Teil des Unterhaltes unseres Klosters mit
den Seminar-Einnahmen abdecken.
Aber übers Jahr gesehen reichen diese Einnahmen
nicht aus. So freuen wir uns über jede/n
Freund/in und Unterstützer/in , der/die uns
helfen kann, unser Kloster zu unterstützen.
Selbstverständlich ist jeder, der an einem
Einführungsseminar einmal teilgenommen hat, auch
dadurch in gewissem Umfang
außenstehendes Mitglied unseres Klosters geworden und
kann danach, siehe oben, immer wieder kostenlos
an unserem Klosterleben und unseren Übungen
teilhaben.
Jedoch mit ZEN selbst oder Klosteraufenthalten
können und wollen wir keine "Geschäfte" machen.
So wollen wir aber einem/er Freund/in und
Unterstützer/in unseres Klosters die Gelegenheit
geben, durch einen regelmäßigen kleinen
Spendenbetrag uns dauerhaft unterstützen zu
können:
geholfen wird uns schon mit einem Beitrag, z.B.
in Höhe von 25,00 EURO monatlich per
Dauerauftrag auf
unser Konto
Zenkloster Liebenau
Konto Nr. 6064628400
Volksbank
Nienburg
SEPA Überweisungen
IBAN DE98 2569 0009
6064 6284 00
(O = Zahl/number)
BIC
GENODEF1NIN
(O = Buchstabe/letter)
Nach Ablauf eines
Jahres stellen wir eine Spendenbescheinigung auf
den Einzahler, die Einzahlerin in Höhe von
300,00 EURO aus. Der Betrag kann dann beim
Finanzamt als Ausgabe geltend gemacht werden.
Selbstverständlich können solche Einzahlungen
jederzeit wieder abgebrochen werden. Und
selbstverständlich bleibt ein solcher
Unterstützer nach wie vor ein Freund und
Mitglied des Klosters.
Wir danken an dieser Stelle nachstehende
Freunden für ihre Spenden-Unterstützung, über die wir
uns sehr freuen.
Irina K. - Danke Irina!!!
Ulf G. -
Danke Ulf !!!
ANMELDUNG ZUM FREUND UND UNTERSTÜTZER
Text zur Anmeldung Unterstützung
Anmeldung Formular Unterstützung
zum Ausdrucken
Längere Klosteraufenthalte
Sollten Sie schon jetzt für eine längere Zeit
(mindestens 6 Monate) am Klosterleben teilnehmen
wollen, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf und
wir besprechen die Bedingungen ganz persönlich.
Ebenso bitten wir Sie, wenn Sie finanziell nicht
in der Lage sind, unser Kloster auf diese Weise
zu unterstützen, aber dennoch aufrichtiges und
ernsthaftes Interesse am Leben im Kloster
(mindestens 6 Monate)
haben, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Es
bestehen auch andere Möglichkeiten, die wir
gerne mit Ihnen persönlich besprechen. |